1Kür, 1Kur
1Kür, 1Kur
im Anschluß an kiesen zunächst die Tätigkeit des Prüfens, woraus sich die zwei Bedeutungsstränge des Beurteilens und des Wählens entwickeln, um die sich weitere Bedeutungen ansetzen
aus der Kernbedeutung "Entscheidung nach einer Prüfung, Ergebnis einer Beratung" entstehen verschiedene Bedeutungskomplexe
gewillkürte Einung (V), Übereinkunft, autonomes Statutarrecht
Leistung
Strafe (meist Geldbuße) für die Übertretung einer ¹Kür (B I), in Aachen auch Schuld- oder Strafhaft in einem Privathaus
Abgabe, Gebühr oder Steuer, häufig für Besthaupt mit starkem Bezug zu ¹Kür (A II 1)
Wahlentscheidung
Wahlstimme, bei der Königswahl gelegentlich auch personifiziert zu Kurfürst I; häufig belegt sind die Wendungen mit gemeiner (gelîcher) kur "übereinstimmend, einstimmig" u. der kollektive Sg. mit der meisten (merern) kur "mit der Mehrzahl der Stimmen, durch Mehrheitsbeschluß"
Ergebnis der Wahl zu einem Amt, tw. auch als der Gewählte aufzufassen; hierher vielleicht mnl. core ende tal mit der fraglichen Bedeutung "volle Zeugenzahl für den gültigen Abschluß eines Rechtsgeschäfts"
Befähigung, Vermögen
weitere, übtr. Bed.
Gruppe
Organ der Rechtspflege und Verwaltung von Flandern bis Oldenburg mit örtlich unterschiedlicher Kompetenz; Verwaltungsausschuß der Gemeinde, Stadtgericht, Gesamtheit der Urteilsfinder, im weiteren Sinne auch eine Versammlung (vgl. mnl. ene cuere beclaghen "eine Versammlung einberufen")
Wahlmännergremium
im Bergrecht: Zusammenschluß von Bergleuten zur gemeinschaftlichen Nutzung einer Grube
eine Koppel Hunde als Abgabe
Rechtsbereich
nur mnl.: Geltungsbereich der städtischen ¹Kür (B I)
Land, mit dem die Kurwürde verbunden ist
Amtsstelle
eine wohl durch eine ¹Kür (D I 3) bearbeitete Grube im Bergbau
nur mnl.: strafbare Handlung, Gesetzesübertretung