1Kür, 1Kur

im Anschluß an kiesen zunächst die Tätigkeit des Prüfens, woraus sich die zwei Bedeutungsstränge des Beurteilens und des Wählens entwickeln, um die sich weitere Bedeutungen ansetzen
    Abwägung, Beurteilung
      Beratung, prüfendes Bedenken, Dafürhalten
      Belieben, Ermessen und darauf beruhende Entscheidung; häufig in der Wendung mit vrîer kür "freiwillig"
      Prüfung
      Deich- und Wegeschau
      gerichtliche Untersuchung, Gerichtssitzung, Gerichtstag
      Probezeit für Lehrjungen
    Wahl
      das Auswählen, absolut oder unter mehreren Dingen; hierzu gehört wohl in den Kur setzen, stellen "zur Auswahl stellen"
        Sprichwörter:
      Wahl zu einem Amt, insbesondere die Ausübung des Wahlrechts bei der deutschen Königswahl, vereinzelt übertragen auch der Wahltag
aus der Kernbedeutung "Entscheidung nach einer Prüfung, Ergebnis einer Beratung" entstehen verschiedene Bedeutungskomplexe
    gewillkürte Einung (V), Übereinkunft, autonomes Statutarrecht
    Leistung
      Strafe (meist Geldbuße) für die Übertretung einer ¹Kür (B I), in Aachen auch Schuld- oder Strafhaft in einem Privathaus
      Abgabe, Gebühr oder Steuer, häufig für Besthaupt mit starkem Bezug zu ¹Kür (A II 1)
    Maß
      zunächst in der allgemeinen Bed. "Art u. Weise, rechtes Maß", die sich verrechtlicht: durch Übereinkunft festgesetzter Richtwert, Standard, bei Edelmetall der Feingehalt
      Flureinheit beim Grasland einer Warfgenossenschaft auf den Halligen
    Wahlentscheidung
      Wahlstimme, bei der Königswahl gelegentlich auch personifiziert zu Kurfürst I; häufig belegt sind die Wendungen mit gemeiner (gelîcher) kur "übereinstimmend, einstimmig" u. der kollektive Sg. mit der meisten (merern) kur "mit der Mehrzahl der Stimmen, durch Mehrheitsbeschluß"
      Ergebnis der Wahl zu einem Amt, tw. auch als der Gewählte aufzufassen; hierher vielleicht mnl. core ende tal mit der fraglichen Bedeutung "volle Zeugenzahl für den gültigen Abschluß eines Rechtsgeschäfts"
Befähigung, Vermögen
    von einer Person ausgehend
      Recht des Auswählens unter mehreren Dingen, Entscheidungsfreiheit, Wahlmöglichkeit
      Recht der freien Wahl zu einem Amt, insbesondere das Stimmrecht bei der deutschen Königswahl, auch erweitert zu: Kurwürde
      Recht auf das Besthaupt
      Verfügungsgewalt einer Privatperson
    von einer Allgemeinheit ausgehend
      Gerichtshoheit, Gerichtsgewalt
      Rechts- oder Regierungsgewalt, amtliche Befugnis
weitere, übtr. Bed.
    Gruppe
      Organ der Rechtspflege und Verwaltung von Flandern bis Oldenburg mit örtlich unterschiedlicher Kompetenz; Verwaltungsausschuß der Gemeinde, Stadtgericht, Gesamtheit der Urteilsfinder, im weiteren Sinne auch eine Versammlung (vgl. mnl. ene cuere beclaghen "eine Versammlung einberufen")
      Wahlmännergremium
      im Bergrecht: Zusammenschluß von Bergleuten zur gemeinschaftlichen Nutzung einer Grube
      eine Koppel Hunde als Abgabe
    Rechtsbereich
      nur mnl.: Geltungsbereich der städtischen ¹Kür (B I)
      Land, mit dem die Kurwürde verbunden ist
      Amtsstelle
      eine wohl durch eine ¹Kür (D I 3) bearbeitete Grube im Bergbau
      wie Kürgut
    nur mnl.: strafbare Handlung, Gesetzesübertretung