Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Küreid

Küreid

, m.
I Auswahleid (Liebermann,WB. 293f.) mit vom Richter oder von der Gegenpartei ernannten Eideshelfern
II Gelöbniseid bei Übernahme eines bestimmten Amtes (als Wahlmann, als Mitglied eines städtischen Ratskollegiums, als Träger der Kurwürde)