Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kürleib

Kürleib

, n.

nur ae. cyrelīf zu ae. līf "Leben"
Abhängigkeitsverhältnis gegenüber einem Herrn, den sich der Betreffende gewählt hat, auch eine unter diesem Verhältnis lebende Person (Bosw.-Toller,Suppl. 142)