Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kürprälat

Kürprälat

, m.

Inhaber einer geistlichen Pfründe an der Lüneburger Saline in seiner Eigenschaft als Wahlmann (Kürherr II 2) bei der Besetzung des Sodmeisteramts
  • um 1665 NStaatsbMag. VIII 10
  • ist ... anno 1399 die verfassung gemachet, daß hinfuͤhro fuͤnf koͤhr-praͤlaten ... aus derselben anzahlen sein sollen, ... diese haben nun alljaͤhrlichs ... den sodmeister ... erwaͤhlen muͤssen
    um 1665 NStaatsbMag. VIII 19
  • um 1665 NStaatsbMag. VIII 20