Kürprälat, m.
Kürprälat, m.
Inhaber einer geistlichen Pfründe an der Lüneburger Saline in seiner Eigenschaft als Wahlmann (Kürherr II 2) bei der Besetzung des Sodmeisteramts
- um 1665 NStaatsbMag. VIII 10 Faksimile
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ist ... anno 1399 die verfassung gemachet, daß hinfuͤhro fuͤnf koͤhr-praͤlaten ... aus derselben anzahlen sein sollen, ... diese haben nun alljaͤhrlichs ... den sodmeister ... erwaͤhlen muͤssenum 1665 NStaatsbMag. VIII 19 Faksimile
- um 1665 NStaatsbMag. VIII 20 Faksimile