Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kürze

Kürze

, f.

auch umlautlos

I Beeinträchtigung
  • der stad gros vngerecht vnd körcze 
    1192 KrakauZftO. 16
  • wir haben ein befehlich aus der kamer, die ... grenitzen zu begehen ... ihrem herrn geschech auf diszmalsz kein kürze 
    1573 TrautenauChr. 207
II Abkürzung einer Rechtshandlung
  • ob wir von kurz oder von vergessen wegen etwas underwegen liessen ze melden, das soll unserm ... herren ... unentgolten sein
    1561 Salzburg/ÖW. I 278
  • 16. Jh. Tirol/ÖW. III 377
  • ob aber hierinnen von kürz wegen nit alle articl nach lengs und notdurft gemelt wären, so ist in deme recht, das solches unserm ... herrn ... und den urbarsleiten onentgolten und one allen schaden sein solle
    1601/06 Tirol/ÖW. II 102
  • 17. Jh.? Salzburg/ÖW. I 65
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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