Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kürzeit

Kürzeit

, f.


I Termin der Deichschau
vgl. Kürschau
II Termin der Wahl in ein Innungsamt
  • es sol auch keiner vierzehen tage vor der köhr zeitt sich abhändig machen oder verreisen ohne vorwißen der regierenden herren, bey verlust der innung
    1668 Ramdohr,MagdebSeidInn. 98