Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Küssung
Küssung
, f.
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zu
küssen
- von der kuͤssung deß bocks1668 Praetorius,Blockes-Berg 321
- die richterwahl betröffent ..., mueß der [abgehende] richter daß schwert nemen und nöbst einer danksagung daß gerichtschwert dem praelathen nöben küßung der hant überraichen und daß gerichtambt resignieren17. Jh.? Steiermark/ÖW. VI 139Faksimile (ca. 48 KB)
- heut zu tage pflegen die geistl. und weltliche chur- und fuͤrsten ... ihre lehen mehrentheils durch gesandten mittelst kuͤßung des knopffes am schwerdte und wuͤrcklicher leistung des lehn-eydes zu empfahen1727 Lünig,CJFeud. I 89Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)