Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Küsterleute

Küsterleute

, pl.

zu einer Küsterei (I) gehörige Bauern?
  • auch sitzen wol zehen arnman umb Aschaffenburg, das heissen custorlewt, vnd gibt vns iglicher ein somerhune
    1380 GrW. III 528
unter Ausschluss der Schreibform(en):