Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Küter

Küter

, m.

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im niederdeutschen Sprachbereich ursprünglich derjenige, der beim Schlachten die Eingeweide (Kute) der Tiere herausnimmt und verarbeitet (vgl. MecklWB. IV 782)
Schlachter 
unter Ausschluss der Schreibform(en):