Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kuhzehnt(e)

Kuhzehnt(e)

, m.

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in Käse oder Milch bestehende Naturalabgabe, auch Geldzins
  • unter den haus-zehenden gehoͤren auch die kuͤh-zehende als von jeder kuh einen kaͤs oder an etlichen orten 1, 3 oder 4 kreutzer
    1705 KlugeBeamte I2 179
  • 1758 Estor,RGel. II 1128
  • 1769 Lennep,LandsiedelR. 479
  • kuh-zehent, der zehent, welcher von den kuͤhen und ihrer nutzung, besonders aber von der milch gegeben wird und daher auch der milch-zehent heißt
    1791 Krünitz,Enzykl. 54 S. 713
  • 1810 Rabe,PreußG. X 483