Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kuhzehnt(e)
Artikel davor:
Kuhsommerung
Kuhsteuer
Kuhtauscher
Kuhtreiber
Kuhtrift
Kuhvenne
Kuhvogt
Kuhweide
Kuhweidegeld
Kuhwinterung
Kuhzehnt(e)
, m.
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in Käse oder Milch bestehende Naturalabgabe, auch Geldzins
- unter den haus-zehenden gehoͤren auch die kuͤh-zehende als von jeder kuh einen kaͤs oder an etlichen orten 1, 3 oder 4 kreutzer1705 KlugeBeamte I2 179Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1758 Estor,RGel. II 1128
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- 1769 Lennep,LandsiedelR. 479
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- kuh-zehent, der zehent, welcher von den kuͤhen und ihrer nutzung, besonders aber von der milch gegeben wird und daher auch der milch-zehent heißt1791 Krünitz,Enzykl. 54 S. 713
- 1810 Rabe,PreußG. X 483
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