Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kundschaftgeber

Kundschaftgeber

, m.

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Zeuge, Kundschafter (I) 
  • die genanten kundschaftgeber ... haben mir mit handtgebung gelobtt, in trewen vnd warheidt zugesagtt, die warheit nicht zusparen
    1491 Haltaus 1148
  • gnůgsam wysen mit briefen oder ... mit siben onversprochnen mannen, das der kontschafftgeber vormals sin eer habe verwürckt oder mit geverden die kontschafft valsch gerett habe
    1529 InterlakenR. 367