Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kundschaft(s)weise/kundschaft(s)weise

Kundschaft(s)weise

, f.

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die übliche Art einer Zeugeneinvernahme bzw. -aussage

kundschaft(s)weise

, adv.

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nach Art u. Weise eines Zeugenverhörs bzw. einer Zeugenaussage