Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kunkeladel

Kunkeladel

, m.

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  • kunckel-adel ist, wenn eine person weiblichen geschlechts nicht durch ihre eltern, verwandte oder mann ..., sondern bloß ... vor sich in den hoͤhern oder niedern adel-stand erhoben wird
    1737 Zedler XV 2125
  • im mittelalter vererbte sich der geburtsstand und der adel der mutter mit ihrem vermoͤgen auf die natuͤrlichen kinder fort, ... kein weib traͤgt einen bastard; welches man den kunkeladel nannte
    1785 Fischer,KamPolR. I 80