Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kupfermeister
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Kupferknabe
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, m.
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Kupferschmied, der das Meisterrecht erworben hat
- 1592 Peltzer,GMessing. 324 Anm. 2
- das die keßeler bey außfertigung allerhand stuck, welch ihnen von den kupfermeisteren zugestelt werden, sich des preiß wegen aller gebur verhalten ... sollen1600 Peltzer,GMessing. 314
- dass ein jeder kupfermeister und handlaer zu S. sein besonder zeichen und mirck halt, damit er seine werckgezeug und kauffmanswaren zu zeichnen ... pflegt1602? Peltzer,GMessing. 369 Anm. 2
- nach 1650 NrhAnn. 161 (1959) 176 Anm. 21