Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kupfermeister

Kupfermeister

, m.

Kupferschmied, der das Meisterrecht erworben hat
  • 1592 Peltzer,GMessing. 324 Anm. 2
  • das die keßeler bey außfertigung allerhand stuck, welch ihnen von den kupfermeisteren zugestelt werden, sich des preiß wegen aller gebur verhalten ... sollen
    1600 Peltzer,GMessing. 314
  • dass ein jeder kupfermeister und handlaer zu S. sein besonder zeichen und mirck halt, damit er seine werckgezeug und kauffmanswaren zu zeichnen ... pflegt
    1602? Peltzer,GMessing. 369 Anm. 2
  • nach 1650 NrhAnn. 161 (1959) 176 Anm. 21