Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kupferpartierer
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Künnezähler
Kunst
Kupfergeld
Kupfergülte
Kupferhammergefälle
Kupferherr
Kupferkaufzettel
Kupferknabe
Kupfermark
Kupfermeister
Kupferpartierer
, m.
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jem., der unbefugt mit Kupfer handelt
- do die besagten ... kupfferpartirer ... sich mitt auffkauffen des alten kupffers oder haußiren mitt newer wahren ... bedretten würde, ... demselben die wahren von altten und newen kupffer ... abnehmen1578 Hornschuch,Keßler. 444