Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kupferpartierer

Kupferpartierer

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
jem., der unbefugt mit Kupfer handelt
  • do die besagten ... kupfferpartirer ... sich mitt auffkauffen des alten kupffers oder haußiren mitt newer wahren ... bedretten würde, ... demselben die wahren von altten und newen kupffer ... abnehmen
    1578 Hornschuch,Keßler. 444