2Kuppelei, f.
2Kuppelei, f.
zu
2kuppeln
I
Veruntreuung, heimliche Absprache dazu
vgl.
2Kupplerei
- 1578 Nostitz,Haushaltb. 110 Faksimile
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der burggraff K. solche kupeley mit dem kornschreiber hatte1578 Nostitz,Haushaltb. 128 Faksimile
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es solle der bettelvogt auch keine koppelei oder mauch marckt mit denen bettlern haben1593/94 TrierWQ. 125 Faksimile
- 1746 Preußen/QNPrivatR. II 2 S. 317
II
heimlicher Handel, Handelsgeschäft im Verborgenen
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es soll kein bürger umbstreichenden schotten vergönnen, außerhalb dem jahrmarkt in seinem hause feil zu haben und ihre koppeley zu treiben1588 ZMarienwerder 49 (1911) 31
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von dato an alle holtz-handlungen und kuppeleyen ... gaͤntzlich zur verhuͤtung aller gelegenheit des holtz-handels verboten ... seyn sollen1702 CCPrut. III 123 Faksimile