Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1kuppeln
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Kupferschmied(s)zunft
Kupferzehnt
Kupferzettel
Kupferzoll
Kuplenik
Kuppelehe
1Kuppelei
2Kuppelei
Kuppelhaus
Kuppelmann
1kuppeln
, v., auch subst. inf.I eigennützig und/oder gewohnheitsmäßig zur Unzucht anstiften oder jemand dabei unterstützen
II zu einer heimlichen Eheschließung austiften oder Beihilfe leisten
III für sich oder einen anderen zur Ehe werben
IV Brautleute trauen
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2kuppeln
Kuppelring
Kuppelswerk
Kuppelung
Kuppelweib
Kuppelwinkel
Kuppeteil
1Kuppler
2Kuppler