Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kuppelweib
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1Kuppelei
2Kuppelei
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Kuppelmann
1kuppeln
2kuppeln
Kuppelring
Kuppelswerk
Kuppelung
Kuppelweib
, n.
Zwischenhändlerin, Vorkäuferin
zu
2kuppeln
- die so genannte kuppel-weiber und aufkäuffere allhier die zur stadt kommende victualien in großer quantität wegkauffen, damit unzuläßigen wucher treiben ... und dem gemeinen wesen nicht geringen abbruch thun1682 CCPrut. III 372Faksimile - in Google Books
- 1778 NCCPruss. VIII 2050
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- kuppelweiber sind diejenigen frauenspersonen, die vom kaufmann oder bauer auf dem markt gewiße waaren und vornemlich obst in ganzen summen aufkaufen und dann wieder einzeln verhaͤkern1785 Hennig,PreußWB. 139Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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Kuppelwinkel
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