Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kuppeteil

Kuppeteil

auch koppe(n)teil, kuppelteil (mit Anlehnung an 2kuppeln?), kopf und teil; viell. zu jidd. kupe "Haufen" aus gleichbed. poln. kupa
in übtr. Bed. Unternehmen, an dem mehrere beteiligt sind, Gemeinschaft, vgl. S. Wolf, Jiddisches WB. (1962) 135
  • von einem vorwanten des rats solde geredt sein wurden: was ist her T. vor ein man, wu er nicht koppenteil mit nöme, konde er sich nicht enthalden ... her T. hett von C.M. x fl. genomen
    1511 GörlitzRatsAnn. I/II 192
  • ich wäre ein verzweifelter bösewicht und verräther und müsste gewisslich kopf und theil [Urdruck: kopp vnd teyl] mit dem feinde haben
    vor 1547 LutherSprw. 283
  • das er aber mit dem fuerman sollte kuppeteill gehabt haben, ... das wiel er nicht gestehen
    1573 Breslau/NphilMitt. 28 (1927) 10
  • plagiarii ..., so einen freigebornen menschen one seinen willen ... wissentlich keufen oder kuppelteil mit haben
    1580 Meißen/DWB. V 2779
  • auch kein kuppelltheill mit ihnen niehenals gehabt
    1597 Breslau/NphilMitt. 28 (1927) 10 [ebd.ö.]