Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kuppeteil
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Kuppelhaus
Kuppelmann
1kuppeln
2kuppeln
Kuppelring
Kuppelswerk
Kuppelung
Kuppelweib
Kuppelwinkel
Kuppeteil
auch koppe(n)teil, kuppelteil (mit Anlehnung an 2kuppeln?), kopf und teil; viell. zu jidd. kupe "Haufen" aus gleichbed. poln. kupa
in übtr. Bed. Unternehmen, an dem mehrere beteiligt sind, Gemeinschaft, vgl. S. Wolf, Jiddisches WB. (1962) 135
in übtr. Bed. Unternehmen, an dem mehrere beteiligt sind, Gemeinschaft, vgl. S. Wolf, Jiddisches WB. (1962) 135
- von einem vorwanten des rats solde geredt sein wurden: was ist her T. vor ein man, wu er nicht koppenteil mit nöme, konde er sich nicht enthalden ... her T. hett von C.M. x fl. genomen1511 GörlitzRatsAnn. I/II 192Faksimile - in Google Books
- ich wäre ein verzweifelter bösewicht und verräther und müsste gewisslich kopf und theil [Urdruck: kopp vnd teyl] mit dem feinde habenvor 1547 LutherSprw. 283
- das er aber mit dem fuerman sollte kuppeteill gehabt haben, ... das wiel er nicht gestehen1573 Breslau/NphilMitt. 28 (1927) 10
- plagiarii ..., so einen freigebornen menschen one seinen willen ... wissentlich keufen oder kuppelteil mit haben1580 Meißen/DWB. V 2779
- auch kein kuppelltheill mit ihnen niehenals gehabt1597 Breslau/NphilMitt. 28 (1927) 10 [ebd.ö.]
Artikel danach:
1Kuppler
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1Kupplerei
2Kupplerei
1Kupplerin
2Kupplerin
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Kupplerwinkel
Kupschell(er)