Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kurantgeld

Kurantgeld

, n.

zu kurant "gangbar" aus frz. courant mit Beeinflussung durch ital. corrente, lat. currens (vgl. Schulz,FremdWB. I 412)
Währung, Münze im alltäglichen Geldverkehr zU. Gold- und Scheidemünzen und Papiergeld sowie Bancogeld