Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kurator
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1Kür
2Kür
Küramt
Kurantgeld
Kurantmünze
Kurantwährung
Kurat
Kuratel
Kuratelrat
Kuration
Kurator
, m.I wer mit einer Kuratel über eine Person oder eine selbständige Vermögensmasse beauftragt ist (wobei das deutsche Recht seit der Mitte des 16. Jh. nicht mehr unterscheidet zwischen Vormundschaft oder Tutel bei Unmündigen bis zum 14. (Knaben) bzw. 12. Lebensjahr (Mädchen) und der Kuratel bei Minderjährigen ab diesem Alter)
II ein von der Obrigkeit eingesetzter Aufsichtsbeamter über das Bildungswesen, insb. die Universitäten