Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kurfürstenverein
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Kurfürstenkollegium
Kurfürstenmünze
Kurfürstenpfennig
Kurfürstenrat
Kurfürstenreichsort
Kurfürstenschlag
Kurfürstentag
Kurfürstentaler
Kurfürstentum
Kurfürstentumamt
Kurfürstenverein
, f. u. m.
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vertragsmäßiger Zusammenschluß mehrerer oder aller Kurfürsten (I); auch die Vertragsurkunde
- das die gullden bulla oder auch die churfurstenverein, ob sie wol die churfurstlichen zusammenkunfften und collegialversamblungen mit gewießer maas anordnen, ... auch dießes versehen1608 ActaBrandenb. III 608
- 1644 ProtBrandenbGehR. II 628
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- die chur-fuͤrsten-verein ist eine verbindung des chur-fuͤrstlichen collegii unter sich zu handhabung ihrer und des reichs gerechtsamen und befestigung guten vertrauens unter ihnen selbsten1737 Moser,StaatsR. I 286Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1757 RechtVerfMariaTher. 409
- die im jahre 1338 zu Rensee geschlossene churfuͤrstenverein oder churverein ist die basis des churfuͤrstlichen collegiums1800 RepRecht V 211Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)