Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kurfürstenverein

Kurfürstenverein

, f. u. m.

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vertragsmäßiger Zusammenschluß mehrerer oder aller Kurfürsten (I); auch die Vertragsurkunde
  • das die gullden bulla oder auch die churfurstenverein, ob sie wol die churfurstlichen zusammenkunfften und collegialversamblungen mit gewießer maas anordnen, ... auch dießes versehen
    1608 ActaBrandenb. III 608
  • 1644 ProtBrandenbGehR. II 628
  • die chur-fuͤrsten-verein ist eine verbindung des chur-fuͤrstlichen collegii unter sich zu handhabung ihrer und des reichs gerechtsamen und befestigung guten vertrauens unter ihnen selbsten
    1737 Moser,StaatsR. I 286
  • 1757 RechtVerfMariaTher. 409
  • die im jahre 1338 zu Rensee geschlossene churfuͤrstenverein oder churverein ist die basis des churfuͤrstlichen collegiums
    1800 RepRecht V 211