Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kurfürst(en)würde

Kurfürst(en)würde

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Rang und Befugnis eines Kurfürsten (I) 
vgl. Kurwürde
  • 1668 Fugger,Ehrensp. 755
  • 1759 Pütter,JurPraxis II 60
  • die angebliche unschicklichkeit, daß ein mittelbarer zur ersten churfuͤrsten-wuͤrde, mit welcher das reichs-direktorium verbunden seye, gelangen sollte
    1789 Kerner,RRittersch. III 194