Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kurfürsterzkanzler
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Kurfürstergoldgulden
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Kurfürstermünze
Kurfürsterwährung
Kurfürsterzkanzler
, m.
Doppeltitel des Erzbischofs von Mainz
- 1657 ProtBrandenbGehR. V 321 [urk.?]
- was das weltliche betrifft, so wird die ausstattung des kurfürsten-erzkanzlers [v.Dalberg] zuvörderst auf die fürstenthümer A. und R. begründet1803 Zeumer,QS.2 517Faksimile (ca. 169 KB)
- ist anzusehen, dass jedes collegium sein besonderes directorium hat ... im kurcollegium stehet es dem kurfürstenerzkanzlar zu1804 Gönner,StaatsR. 251Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1804 Gönner,StaatsR. 292
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1816 ArchKathKR. 23 (1870) 235