Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kurrentschuld
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Kurrentschuld
, f.
das Bestw. aus lat. currens "laufend" mit frz. beeinflußter Nbf. courant-
gewöhnliche, meist kleine und ungesicherte Kapitalschuld, zB. für gelieferte Ware oder Arbeit, im Ggs. zu verbriefter, vorrangiger Schuld
gewöhnliche, meist kleine und ungesicherte Kapitalschuld, zB. für gelieferte Ware oder Arbeit, im Ggs. zu verbriefter, vorrangiger Schuld
- current oder lauffende schulden vulgò vocantur, welche nit verbriefft seynd vnnd von taͤglichem außgaben herruͤhren, da kein capital, so nambhafft, angelegt1641 Besold,Thes.(Augsburg 1641) 209
- 1682 Esslingen/SchwäbWB. VI Nachtr. 2403
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- kurrentschulden, creditorum [non?] personaliter privilegiatorum credita1691 Stieler 1940 [wohl auch hierher]Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1713 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 362
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- 1753 Ludovici,KfmLex.1 II 694
- 1753 MittHohenzollern 59 (1925) 222
- kurrentschulden fuͤr gelieferte waaren oder arbeit1789 HdbchÖstGes. XVII 669
- courant-schulden oder laufende schulden sind gewoͤhnliche buchschulden, fuͤr die weder sicherheit noch unterpfand gestellt ist, so lange der debitor sicher ist und seinen credit nicht verloren hat, sind es courant-schulden1832 Schlössing,KaufmWB. 107
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