Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kurte

Kurte

, m.

sprachl. Bildung undurchsichtig
Fleischbeschauer
  • das ... dehein brottbecker, müller, olman oder grempe swine in legen oder kouffen sol, er habe es dann ee tün besehen durch einen gesworn kurten obe es rein sie oder nit
    1428 HagenauStatB. 174
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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