Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kurwein
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Kurte
Kürteil
Kürträger
Kürung
Kurverein
Kürviehnoß
Kurvormund
Kurwächter
Kürwahrheit
Kürwärter
Kurwein
, m.
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Wein als Abgabe
Wein als Abgabe
- 1364 KlArchRhProv. I 169
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- [Nutzung von verpfändeten Orten mit] wingarde, wesen, schatzongen, beenden, kuirwinen, banwinen, pachtwinen, zollen1450 Godesberg (Region)/RhArch. 50 S. 74