Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): kusten/Kusten

kusten

, v., küsten, v.
I prüfen
  • 1 versuchen, im Ahd. auch wertachten, preislich einschätzen; in Rechtsquellen: prüfen und feststellen durch einen amtlichen Schätzer
    • -- gleichbedeutend ist die Weiterbildung kustern 
  • 2 aussuchen, wählen
  • 1 befriedigen, zufriedenstellen, Genüge leisten
  • 2 zu einem Bekräftigungseid auffordern; vgl. MnlWB. III 2230
  • 3 (refl.) sich von der Anklage durch Eid reinigen

Kusten

, f. u. m.
auf verkauftem Gut liegende Verbindlichkeit in Form von Kaufpreisraten