Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kuxkränzeln
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Kuven
Kux
Kux(en)kränzler
Kuxhandlung
Kuxkaufung
Kuxkränzelei
Kuxkränzeln
, n.
zu
Kuxkränzelei
- es sollen auch durch unsere amtleute etliche kux-kraͤnzler und kux-verkaͤufer verordnet und gebuͤrlicher weise vereydet werden, neben denselben sich niemand des kux-kraͤnzelns und kux-verkaufens unterstehen soll1565 Zweibrücken/Wagner,CJMet. 750Faksimile - in Google Books
- als verbieten wir hierdurch ernstlich und bey unnachbleiblicher schwerer gefaͤngniß- und leibes-straffe, daß sich niemand, der nicht ordentlich darzu bestellet und verpflichtet, sich des kux-craͤntzelns fernerhin unterstehen solle1699 CAug. II 370Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1737 Zedler XV 2192
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