Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kuxpartierer

Kuxpartierer

, m.

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  • [Übschr.:] krentzler und kuckuspartierer 
    1573 Span,BergurthelBO. 26
  • kuckus-partirer und betruͤger
    1698 Span,Bergsp. 62
  • kux- und ertz-partirer sind solche leute, welche zum nachtheil des bergbaues sich unterstehen, den leuten nichtswuͤrdige kuͤxe aufzuhaͤngen, hand-steine vorweisen, dergleichen an anbruch docht nicht befindlich, falsche gewehr- und zubuß-zettel machen und solche unangelegte zubusse an sich bringen oder sonst untreulich handeln
    1722 Beier,HdwLex. 240
unter Ausschluss der Schreibform(en):