Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kuxverkäufer

Kuxverkäufer

, m.

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wie Kränzler 
  • es sollen auch durch unsere amtleute etliche kux-kraͤnzler und kux-verkaͤufer verordnet und gebuͤrlicher weise vereydet werden, neben denselben sich niemand des kux-kraͤnzelns und kux-verkaufens unterstehen soll
    1565 Zweibrücken/Wagner,CJMet. 750
unter Ausschluss der Schreibform(en):