Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ladbote

Ladbote

, m.

mit der Überbringung von 1Ladebriefen (I) beauftragter Fronbote (I) 
  • wer einen ladpoten oder einen fronnpoten ... layd tuet ... der schull dar vmb dem hertzogen zu puezz veruallen
    1370 Schlager,Wien II 75
unter Ausschluss der Schreibform(en):