Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lade(n)meister

Lade(n)meister

, m.

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(tw. Ober-) Meister, der zur Verwaltung der Lade (I 3) bestellt oder zu den Gesellenversammlungen und ihrer Lade (I 3) abgeordnet ist
unter Ausschluss der Schreibform(en):