Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lähmung
Artikel davor:
lähmen
Lähmer
Lahm(er)tag
lähmhaft
Lähmicht
lähmig
lähmlich
Lähmnis
Lähmschaden
lahmschlagen
Lähmung
, f.I Zustand schwerer Beeinträchtigung der körperlichen Beweglichkeit, meist nach vorangegangener Körperverletzung
II übtr. auf Rechte: Verminderung, Abschlag