Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ländisch

ländisch

, adj.


I aus dem Land, vom eigenen Land herstammend
  • die beysitzer des cammer-gerichts sollen ... auf des reichs gemeine recht ... und ehrbare laͤndische ordnungen, statuten und redliche ehrbare gewonheiten ... urtheil fassen und aussprechen
    1555 RAbsch. III 54
II ländlich im Unterschied zu städtisch
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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