Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Längstlebende
Artikel davor:
Länge
langen
längen
längern
Längerung
Langhalm
Langmeier
Langrecht
Langrichter
Langrute
Längstlebende
, m.
wer einen anderen überlebt
- J.A. tho L. und sine hußfruue C. hebben vor gericht personlich sick vereinigt, dat de under ehnen lengstleuende alle ehre guͤder tidt sines leuens beholden [solle]17. Jh. StaatsbMag. VII 250Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Kiel
- [d. Eheleute] ihre wohlgewonnenen guͤter ... einander schenken und auflassen wollten, ... dergestalt, daß der laͤngstlebende damit, als mit seinem wahren eigenthum, schalten und walten moͤge1761 HambGSamml. X 587 Anm.Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1786 SystSammlSchleswH. II 2 S. 683
- 1824 Mittermaier,PrivR. 179
Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Artikel danach:
langweilig
langwierig
Langzehnt
Lapke
Lappe(n)
Lappengeld
Lar
Lärenbecher
Lärenbecheramt