Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): läuftig

läuftig

, adj.


I läufig (II), kundig
II wie landesläufig (I) 
III angemessen, den Zeitverhältnissen oder einer Handelsabrede entsprechend
IV von Münzen: gangbar, gebräuchlich
  • müntze, so ... genge und lewfftig 
    1500 MittOsterland 5 (1862) 489
V im Registraturwesen: noch nicht archiviert, dem laufenden Geschäftsbetrieb zugeordnet
unter Ausschluss der Schreibform(en):