Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): läuftig

läuftig

, adj.
I läufig (II), kundig
III angemessen, den Zeitverhältnissen oder einer Handelsabrede entsprechend
IV von Münzen: gangbar, gebräuchlich
V im Registraturwesen: noch nicht archiviert, dem laufenden Geschäftsbetrieb zugeordnet