Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): läuftig
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Lauft
läuftig
, adj.I läufig (II), kundig
II wie landesläufig (I)
III angemessen, den Zeitverhältnissen oder einer Handelsabrede entsprechend
IV von Münzen: gangbar, gebräuchlich
V im Registraturwesen: noch nicht archiviert, dem laufenden Geschäftsbetrieb zugeordnet
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