läuten, v. u. subst. inf.

Bed. wie neuhochdeutsch
im kirchlichen Bereich
    z. Gottesdienst usw.
    bei Beerdigungen gegen eine Gebühr
    bei einem Gewitter
im weltlichen Rechtsleben
    als Ladung zu einer Versammlung (Rat, Gemeindeversammlung, Landtag, Gericht, Strafvollzug)
    zu Hilfeleistungen und Gemeinschaftsarbeiten
    als Terminbestimmung
    zur Verstärkung der Bedeutung eines Vorgangs, als Erinnerungshilfe bei Kundmachungen verschiedener Art
      bei Beschlußfassung od. anläßl. der Verkündung obrigkeitlicher Beschlüsse
      anläßlich einer Eidesleistung
      anläßlich einer Wahl
      anläßlich einer neuen Münzschlagung
      beim (geplanten) Eigentumsübergang
      beim Ruhegebieten
      zur Bestimmung rechtl. bedeutsamer Stunden u. Zeiten
      zur Bestimmung der Arbeitszeit
      zu Beginn des Abends
      als Ausläutung (I) bei einer Stadtverweisung
      als beschimpfende Zusatzstrafe