Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): läuten

läuten

, v. u. subst. inf.
Bed. wie neuhochdeutsch
I im kirchlichen Bereich
  • 1 z. Gottesdienst usw.
  • 2 bei Beerdigungen gegen eine Gebühr
  • 3 bei einem Gewitter
II im weltlichen Rechtsleben
  • 1 als Ladung zu einer Versammlung (Rat, Gemeindeversammlung, Landtag, Gericht, Strafvollzug)
  • 2 zu Hilfeleistungen und Gemeinschaftsarbeiten
  • 3 als Terminbestimmung
  • 4 zur Verstärkung der Bedeutung eines Vorgangs, als Erinnerungshilfe bei Kundmachungen verschiedener Art
    • a bei Beschlußfassung od. anläßl. der Verkündung obrigkeitlicher Beschlüsse
    • b anläßlich einer Eidesleistung
    • c anläßlich einer Wahl
    • d anläßlich einer neuen Münzschlagung
    • e beim (geplanten) Eigentumsübergang
    • f beim Ruhegebieten
    • g zur Bestimmung rechtl. bedeutsamer Stunden u. Zeiten
    • h zur Bestimmung der Arbeitszeit
    • i zu Beginn des Abends
    • j als Ausläutung (I) bei einer Stadtverweisung
    • k als beschimpfende Zusatzstrafe