Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): läutern

I säubern, klären (schmelzen, filtern, sieben, ausforsten usw.), auch: von Sünde reinigen
II im Rechtsleben
  • 1 einen Rechtsspruch, eine Rechtsordnung, eine rechtliche Angelegenheit erläutern, klären, erklären, aufklären, entscheiden
  • 2 im sächs. Prozeßrecht: mit dem Rechtsmittel der Läuterung (II 2 a) um Verdeutlichung eines Urteils nachsuchen
  • 3 im sächs. Prozeßrecht: einen angefochtenen Spruch erläutern (II), ein Läuterungsurteil ergehen lassen
  • 4 (eine streitige, unklare Angelegenheit klärend) vereinbaren
  • 5 jem. den 1Eid zuschieben, anzeigen (I), vor Gericht anhängig (II) machen
  • 6 sich reinigen, rechtfertigen
  • 7 jem. amtlich befragen (I 3) 
  • 8 in Hildesheim: durch Wahl überprüfen und neu konstituieren