Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Läuterungsprosekution

Läuterungsprosekution

, f.

wie Läuterungsinstanz (III) 
  • es soll auch ein jeder richter schuldig seyn, zu der leuterungs-prosecution oder vollfuͤhrung einen sonderlichen termin ... in monats-frist ... anzusetzen
    1670 GothaGO. 60
  • 1720 Zipffel,Händel I-III 272