Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Läuterungssache
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Läuterungssache
, f.
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Prozeß, in dem eine Läuterung (II 2 a) beantragt od. schon anhängig ist
- 1622 SächsGO. 1097
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- solte in leuterungs-sachen der leuterant ungehorsamlich aussen bleiben ..., soll die leuterung vor desert und erloschen erkant werden1670 GothaGO. 19Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- 1697 BrandenbSchSt. II 745