Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Läuterungssache

Läuterungssache

, f.

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Prozeß, in dem eine Läuterung (II 2 a) beantragt od. schon anhängig ist
  • 1622 SächsGO. 1097
  • solte in leuterungs-sachen der leuterant ungehorsamlich aussen bleiben ..., soll die leuterung vor desert und erloschen erkant werden
    1670 GothaGO. 19
  • 1697 BrandenbSchSt. II 745