Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Lager

1Lager

, n., vereinzelt m.
I Ort, an dem etwas oder jemand liegt, Lage
II herrschaftliches Herbergsrecht, auch dessen Ausübung
III Königslager; Rechtsbrauch, wonach der neugewählte deutsche König vor seiner Krönung eine bestimmte Frist vor Aachen oder Frankfurt im Felde liegen muß, um etwaigen anderen Thronanwärtern die legale Möglichkeit zu geben, sich gegen ihn mit kriegerischen Mitteln durchzusetzen
IV Einlager (I), auch bei nichtschuldrechtlichen Streitigkeiten
V Feld-, Kriegslager
VI Warenniederlage, Speicher, Handelsniederlassung