Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lagergewicht
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Lagergewicht
, n.
amtliches Normalgewicht, das in bestimmten Städten niedergelegt wird (vgl. WirtRealIndex II 177)
vgl.
Lagermeß
- das wir newlicher jarn ... ein gemein landgewicht geordnet ... dermassen, das der centner halten soll hundert pfund ..., vnd beeden vnsern hauptstaͤtten ... als rechte leger gewicht uͤberantworten lassen1557 Reyscher,Ges. XII 301Faksimile - in Google Books
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