Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): lagerhaft

lagerhaft

, adj.

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wie lagerhaftig (II) 
  • auch prechenhaffte personen gefunden wurden, ... die jre sachen nicht verrichten koͤnten ... vnd legerhaft seyen, ... die sollen durch jre freünd den obristen vormundern angezaigt und jnen ... curatores ... verordnet werden
    NürnbRef. 1564 Bl. 235v
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