Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lagermeß
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Lagerherr
Lagerhufe
Lagerleute
Lagerlohn
Lagermeß
, n.
in bestimmten Städten niedergelegtes Normalmaß
vgl.
Lagergewicht
- 1557 Mehring,Schrift 34
- vnd solches alles von meß vnd eich sein in der lengin vnd groͤssin, wie wir die hievor in allen gattungen dreyfach machen, zurichten vnd verordnen, auch mit den hirschhoͤrnern stempffen und bezeichnen vnd die einen in vnser registratur vnd verwahrnuß auffheben vnd die andern beyden vnsern hauptstaͤtten ... (als rechte legermeß vnd eichen) zustellen lassenWürtLO. 1621 S. 818Faksimile - in Google Books
- Ende 17. Jh. Reyscher,Stat. 402
Faksimile (ca. 224 KB)
- 1715 BadLO. 272 u. 274
Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- 1728 Reyscher,Ges. XIV 14
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1799 WirtRealIndex I 480
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