Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lagermeß

Lagermeß

, n.

in bestimmten Städten niedergelegtes Normalmaß
  • 1557 Mehring,Schrift 34
  • vnd solches alles von meß vnd eich sein in der lengin vnd groͤssin, wie wir die hievor in allen gattungen dreyfach machen, zurichten vnd verordnen, auch mit den hirschhoͤrnern stempffen und bezeichnen vnd die einen in vnser registratur vnd verwahrnuß auffheben vnd die andern beyden vnsern hauptstaͤtten ... (als rechte legermeß vnd eichen) zustellen lassen
    WürtLO. 1621 S. 818
  • Ende 17. Jh. Reyscher,Stat. 402
  • 1715 BadLO. 272 u. 274
  • 1728 Reyscher,Ges. XIV 14
  • 1799 WirtRealIndex I 480
unter Ausschluss der Schreibform(en):