Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): lagern
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lagern
, v.I räumlich
- 1 sich lagern ,Aufenthalt nehmen'
- 2 sich lagern ,belagern'
- 3 jem. aus der Stadt lagern ,ausweisen (lassen)'
- 1 (einen Schaden) beilegen, jem. entschädigen, eine Buße erlegen
- 2 beilegen, beenden
- 3 ablösen
- 4 jm. das Werk, die Arbeit lagern ,jn. von der Arbeit ausschließen'
- 5 angreifen, verletzen
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