Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): lagern

lagern

, v.
I räumlich
  • 1 sich lagern ,Aufenthalt nehmen'
  • 2 sich lagern ,belagern'
  • 3 jem. aus der Stadt lagern ,ausweisen (lassen)'
  • 1 (einen Schaden) beilegen, jem. entschädigen, eine Buße erlegen
  • 2 beilegen, beenden
  • 3 ablösen
  • 4 jm. das Werk, die Arbeit lagern ,jn. von der Arbeit ausschließen'
  • 5 angreifen, verletzen