Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lagmannschaftsjuridique

Lagmannschaftsjuridique

, f.

wie Lagmannsjuridique 
  • diejenigen reichsraͤthe, welche nicht in persohn bey ihren laghmannschafftsjuridiquen seyn koͤnnen, sofort ihre laghmannschafften abtreten sollen
    1680 SammlLivlLR. II 767
unter Ausschluss der Schreibform(en):