Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): lagzeugen

I vor Gericht beweisen, erklären
II gerichtlich auf etwas erkennen, verurteilen
III jn. lagzeugen jn. vor Gericht durch Beweis überführen
IV jn. lagzeugen jm. ein Urteil sprechen, jn. verurteilen