Suche nach laienherr* im Index Wortartikel
4 Treffer
(zur Vollanzeige eines Artikels auf den jeweiligen "V"-Button klicken)
Lai(en)herr
, m.durch kaiserlichen Panisbrief (I) (vor Karl V. durch kaiserliche Erste Bitte) einem Laien (I) lebenslang oder (vereinzelt) auf Zeit gnadenweise gewährte regelmäßige Versorgung aus einer geistlichen Stiftung (Kloster, Stift oder Spital) nach dem Maß der Versorgung eines Konventualen oder spitalischen Herrenpfründners
Inhaber einer Laienherrenpfründe
Geldsumme, die dem Laienherrenpfründner jährlich anstelle der Naturalverpflegung gegeben wird